Die Produkte, welche wir für Sie herstellen, sind in der Regel sehr hochwertig und leicht zu bedienen. Aber auch diese Produkte müssen gewartet und gepflegt werden. Nur durch sachgemäßen Umgang und regelmäßige Wartung ist es zu gewährleisten, daß Sie lange Freude an Ihren Elementen haben.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene Wartungsverträge an, wo Ihre Elemente von unseren qualifizierten Mitarbeitern genau überprüft und gewartet werden. Sollten Sie Ihre Elemente selbst pflegen und warten, empfehlen wir Ihnen unsere Pflegesets, die von Kömmerling speziell für seine Produkte entwickelt wurden. Verschiedene Sets stehen Ihnen hierbei zur Auswahl, z.B.: Beschlagspray, PVC Reiniger mit verschiedenen Eigenschaften, Fensterpflege-Set "Mini" (besteht aus: 100ml Reiniger, 50ml Dichtungspflege, 20ml Beschlägespray, Reinigungstuch), Fensterpflege-Set "Maxi" (besteht aus: 2x500ml Reiniger, 20ml Dichtungspflege, 20ml Beschlägespray, Reinigungstuch), Türpflege-Set (besteht aus: 2x250ml Reiniger, 50ml Türschloßpflege, Reinigungstuch), Beschlägespray 500ml, Dichtungspflege 50ml.
Verwenden Sie bei Ihren Wartungsarbeiten bitte keine Pflegemittel, die von uns nicht empfohlen werden, da bei falscher und unsachgemäßer Wartung die Gewährleistung nicht mehr übernommen wird! Fragen Sie am besten bei uns im Büro nach, "dort werden Sie geholfen!"
Nachträglich muß man noch einmal daran erinnern, dass der Hauseigentümer bzw. der Bauherr entsprechend der Landesbauverordnung der Länder (§3(2)MBO) zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit eine ordnungsgemäße Instandhaltung durchführen muß. Die Instandhaltung ist Voraussetzung für eine Gewährleistung. Sowohl zur nachhaltigen Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit, als auch zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie zur Absicherung einer Haftung gegenüber Dritten ist auch während des Gewährleistungszeitraumes eine fachgerechte Pflege und Wartung erforderlich, die nicht in die Gewährleistungsverpflichtung eingeschlossen ist. Bereits mit der Teilabnahme einer Leistung beginnt die Verpflichtung zur Instandhaltung.